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Aufnahmebedingungen
- Anmeldung durch eine einweisende Stelle wie SPD oder KJP
- Schulpsychologischer Bericht oder Bericht aus einer gleichwertigen Fachstelle
- Kostengutsprache
- Unterzeichnung einer Aufenthaltsvereinbarung am Schluss des Aufnahmeverfahrens, in der die wichtigsten Bedingungen und Ziele festgehalten sind (Bsp. Aufenthaltsziele, Zusammenarbeit mit Eltern und einweisenden Behörden, Transport, Wochenend- und Ferienregelungen).