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Aufnahmebedingungen

  • Anmeldung durch eine einweisende Stelle wie SPD oder KJP
  • Schulpsychologischer Bericht oder Bericht aus einer gleichwertigen Fachstelle
  • Kostengutsprache
  • Unterzeichnung einer Aufenthaltsvereinbarung am Schluss des Aufnahmeverfahrens, in der die wichtigsten Bedingungen und Ziele festgehalten sind (Bsp. Aufenthaltsziele, Zusammenarbeit mit Eltern und einweisenden Behörden, Transport, Wochenend- und Ferienregelungen).